Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herausgeber, verantwortlich für diese Seiten i.S.d. § 6 TDG/ §6 MDStV

Ralf Lupberger
techn. Dienstleistung & Handel

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Für künftige Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie bei künftigen Lieferungen und Leistungserbringungen nicht ausdrücklich zugrundegelegt werden.
Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers sind für uns auch dann nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Datenschutz

(1) Unsere Angebote sowie Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und erstrecken sich nur auf eindeutig spezifizierte Leistungen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird oder wenn wir die bestellten Gegenstände oder Leistungen geliefert bzw. erbracht haben. Maßgebend für unsere Liefer – und Leistungspflichten ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
(2) Abweichungen von Zeichnungen, Abbildungen, Maßen, Gewichten oder sonstigen Leistungsda-ten sind zulässig, soweit hierdurch der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck nicht wesent-lich beeinträchtigt wird.
(3) Die Anschrift des Bestellers wird bei uns zu Werbezwecken gespeichert. Wir werden das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG wahren und bei der Bearbeitung und der Durchführung von Anfragen und Aufträgen nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro und bei Warenlieferungen ab Lager, ohne Verpackung. Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Bei Bestellungen von Material bzw. Ersatzteilen gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 €. Wird dieser Wert unterschritten, erlauben wir uns einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 20,00 € bis 60,00 € zu erheben.
(4) Alle Zahlungen sind, soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, 14 Tage nach Datum der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug rein netto durch Überweisung oder in Bar zu leisten. Bei Zahlungen per Scheck wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
(5) Bei verspäteter Zahlung werden, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundes-bank, mindestens jedoch 8% p.a. geschuldet, es sei denn, der Kunde weist eine wesentlich geringere Belastung nach. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(6) Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solcher aus Voraufträgen, gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt, weitere Leistungen teilweise oder ganz auszusetzen und die sofortige Barzahlung unserer fälligen Forderungen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder nur gegen entsprechende Sicherheiten auszuführen.
(7) Ansprüche gegen uns können nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-verhältnis beruht.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

(1) Von uns genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindliche Lieferfristen besonders bestätigt wurden. Das Verstreichen verbindlicher Fristen berechtig den Besteller zu Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist mit der Erklärung, die zu erbringende Leistung nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadenshaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Dies gilt jedoch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
2) Bei Eintritt von höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen angemessen, sowie auch bei sonst allen nicht von uns zu vertretenen Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein.
(3) Wird die Auslieferung der bestellten Ware oder Leistung auf Wunsch des Bestellers verzögert, können wir ab der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lage-rung durch uns jedoch monatlich mindestens 0,5% des Rechnungswertes in Rechnung stellen. Für den Fall, dass wir wegen Annahmeverzuges des Bestellers die weitere Vertragserfüllung ablehnen, schuldet der Kunde pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Netto-Rechnungswertes der Ware. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzan-sprüche, wegen Nichterfüllung oder Annahmeverzug des Bestellers einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, bleibt uns vorbehalten.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(5) Bei Abrufaufträgen gilt eine maximale Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist wird noch nicht abgenommene Ware dem Besteller nach schriftlicher Vorankündigung angeliefert und in Rechnung gestellt.
(6) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir sonstige Leistungen, z.B. Versendung oder Anlie-ferung, übernommen haben, oder bei Nachlieferungen oder Nachbesserungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
(7) Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers schließen wir auf seine Kosten eine weiter-gehende Transportversicherung ab.

5. Rücklieferung

(1) Rücklieferungen, egal aus welchem Grund auch immer, werden nur nach vorheriger Zustimmung angenommen. Die Ware ist sachgemäß zu verpacken (in Originalverpackung!). Ferner ist der Ware ein Lieferschein beizufügen, die Angabe über den Grund der Rücklieferung, mit wem aus unserem Hause die Rücklieferung vereinbart wurde, sowie die Artikel- und Rechnungs-nummer. Die Frachtkosten der Rücklieferung gehen zu lasten des Bestellers.
(2) Bei Softwarelieferungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. der verschweißten Verpackung die Softwarelizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich.
(3) Wird eine Warenlieferung geöffnet und anschließend zurück gesendet, wird eine pauschale Überprüfungsgebühr von 60,00 € in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere hat die Mängelrüge unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu erfolgen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für Neuteile oder Neugeräte beginnend mit der Gefahrenübertragung. Im Falle eines Austausches gelten dieselben Gewährleitungsbedingungen und –fristen. Sollte ausdrücklich eine verlängerte Gewährleistungsfrist vereinbart worden sein, so gilt selbstverständlich diese ab Erhalt der Ware.
(3) Für gebrauchte Gegenstände oder Waren erhält der Auftraggeber eine Funktionsgarantie bis zur Übernahme. Jegliche weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, da es sich um Gebrauchtgeräte handelt. Dies ist Bestandteil unserer Lieferbedingungen und gilt mit Bestellung als vertraglich vereinbart.
(4) Eine Gewährleistung entfällt für Schäden und Mängel, die auf nach Gefahrenübertragung eingetretenen, von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte, die entgegen der Produktspezifikation genutzt, geändert oder sonst unsachgemäß behandelt oder installiert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Handlungen für den gerügten Mangel nicht ursächlich waren.
(5) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wie Produktionsausfälle etc. des Bestellers.
(6) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
(7) Die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(8) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt 6 Abs. 4 bis 7, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
(2) Die Regelung nach Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwer-tungskosten – anzurechnen.

9. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers gegenüber uns, einschließlich etwaiger Gewährlei-stungsansprüche, ist nicht zulässig.

10. Allgemeines

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Auftragsbe-stätigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien aufgehoben werden.
(3) Der Gerichtsstand ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Firmensitz zu verklagen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen eine Lücke herausstellen sollte. An Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

Waldkirch, den 01.06.2010

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